Kostenübernahme
Wir behandeln Kassenpatienten und Privatpatienten
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Therapie muss von einem Arzt verordnet werden.
Hat Ihr Arzt eine Stimm-, Sprech- oder Sprachstörung festgestellt, erhalten Sie eine Verordnung (Rezept) für die logopädische Therapie. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich an eine logopädische Praxis Ihrer Wahl zu wenden und einen ersten Termin zu vereinbaren.
Ihr
- Hausarzt
- Kinderarzt
- Hals-Nasen-Ohren-Arzt
- Neurologe
- Zahnarzt oder Kieferorthopäde
- Pädaudiologe
- Phoniater
stellt Ihnen eine Verordnung aus.
Mit der Verordnung melden Sie sich dann bei uns und wir vereinbaren einen Termin für eine logopädische Befunderhebung sowie eine Anamnese.
Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, da die Verordnung ansonsten ihre Gültigkeit verliert und erneut ausgestellt werden muss. Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, können Sie uns jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen dann baldmöglichst zurück.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Verordnung ein aktuelles Datum aufweist.
Eine Behandlung ist je nach Verordnung in der Praxis oder als Hausbesuch möglich.
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Versicherte über 18 Jahre müssen eine Eigenbeteiligung/ Zuzahlung nach gesetzlicher Regelung (SGB) von 10% leisten, sowie pro Verordnung 10 Euro, es sei denn, sie sind durch ihre Krankenkasse davon befreit. Kinder sind nach wie vor von Zuzahlungen ausgenommen.